Der Rückzug wäre der beste Zug. Raumplanungsverordnungsentwurf.
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IRB: Z 1434
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Zusammenfassung
Der Entwurf zu einer neuen Raumplanungsverordnung mit der Festlegung von 450.000 ha Fruchtfolgeflächen hat staatspolitische und rechtsstaatliche Bedenken hervorgerufen. Der Artikel kritisiert zum einen die mangelnde gesetzliche Grundlade für diese Verordnung, zum anderen die zu einseitige Ausrichtung auf landwirtschaftliche Bedürfnisse. Kritisiert wird ferner, daß die Verordnung auf unzureichenden statistischen Basisdaten beruht und sich hinsichtlich den Bauzonen durch eine fehlende Flexibilität auszeichnet. (hb)
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Schlagwörter
Raumplanung, Verordnung, Festsetzung, Selbstversorgung, Entwurf, Ackerfläche, Baulandangebot, Verknappung, Nahrungsmittelproduktion, Kritik, Landwirtschaft
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Schweizer Bauwirtschaft 84(1985), Nr.40, S.18, 42
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Raumplanung, Verordnung, Festsetzung, Selbstversorgung, Entwurf, Ackerfläche, Baulandangebot, Verknappung, Nahrungsmittelproduktion, Kritik, Landwirtschaft