Datenschutzrecht in der öffentlichen Forschung zum autonomen Fahren. Am Beispiel einer Forschungsdatensammlung in Niedersachsen.

Berliner Wissenschafts-Verl.
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Berliner Wissenschafts-Verl.

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DE

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Berlin

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ZLB: R 314/406

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GU
RE

Zusammenfassung

Die TU Braunschweig forscht an Algorithmen, mittels derer automatisierte Fahrzeuge selbständig Entscheidungen treffen können. Dazu müssen sie andere Verkehrsteilnehmer erkennen und deren Verhalten bestmöglich prognostizieren können. Im Rahmen der Forschung an entsprechenden Fahrfunktionen für den Einsatz im realen Straßenverkehr ist es nötig, Videodaten – und somit personenbezogene Daten – im öffentlichen Straßenraum zu erfassen. Der Autor klärt vor diesem Hintergrund, wann die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu Forschungszwecken durch öffentliche Stellen gemäß § 13 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes rechtmäßig ist. Anschließend erläutert er, was daraus für eine an der TU Braunschweig geplante Forschungsdatensammlung folgt. Schwerpunkte sind die Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Vorhabens, umzusetzende Sicherheitsvorkehrungen und die Konformität mit der Datenschutz-Grundverordnung.

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118

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Mobilitätsrecht - Texte