(Vorerst) Keine Haftungsbefreiung für Halter und Fahrer automatisierter Kraftfahrzeuge.

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0022-6920

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ZLB: R 1 ZB 2186

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Abstract

Der allseits erwartete Durchbruch fortgeschrittener automatisierter Fahrfunktionen wird den Spielraum für menschliches Fehlverhalten bei dem Betrieb von Kraftfahrzeugen deutlich reduzieren. Es ist deshalb von verschiedener Seite gefordert worden, in Hinblick auf automatisierte Fahrzeuge von dem bewährten System der Halter- und Fahrerhaftung abzurücken und in Zukunft die Fahrzeughersteller bzw. die Entwickler der eingesetzten Software stärker in die Verantwortung zu nehmen. Die Regierungskoalition hat jedoch entschieden, dass es vorerst keine tiefgreifenden Änderungen am deutschen Haftungsrecht für Verkehrsunfallschäden geben wird. Vor diesem Hintergrund wird im Folgenden untersucht, welche Argumente dafür und dagegen sprechen, die Halter- und Fahrerhaftung (zunächst) unverändert auch auf automatisierte Fahrzeuge zu erstrecken.

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Juristische Rundschau

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Nr. 7

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S. 323-332

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