Une approche systemique des systemes d'information du territoire et de leur integrite. (Informationssysteme über Grundstücke und ihre Vollständigkeit.)

Chevallier, J. J.
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1985

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IRB: Z 1158

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Die Grundstücksvermessung beruht auf dem Code civil von 1912, bei dem die Eigentumsverhältnisse aufgrund einer amtlichen Vermessung beschrieben werden. Das juristische Kataster, dessen Genauigkeit und Zuverlässigkeit bekannt ist, ist inzwischen als Grundlage für den Straßenbau, die Kanalisation und die Verlegung von Leitungen benutzt worden; dabei haben sich viele Dienststellen eigene Pläne angelegt. Aber auch hier kann die Automatisierung der Informationen nicht ignoriert werden. Aus dem vielseitig nutzbaren Kataster muss mit Hilfe der Informatik ein Informationssystem für Grundstücke werden. Die Grundlagen für ein solches Informationssystem sind in einer Dissertation aus der ETH Lausanne untersucht worden. Sie werden an Beispielen erläutert.(ro)

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In: Chantiers, 16(1985), Nr.4, S.318-322, Abb.;Lagepl.;Schn.

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