Europäische Identität als Kategorie des Europarechts.
Köhler
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Köhler
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DE
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Tübingen
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ZLB: 2003/523
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DI
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Abstract
Ziel der sich im Grenzgebiet zwischen Soziologie und Jurisprudenz bewegenden Arbeit ist die Einführung des europäischen Identitätsbegriffes als juristische Kategorie des Europarechts. Da es die europäische Identität im soziologisch-beschreibenden Sinne noch nicht gibt, soll die europäische Identität der EU zu einem Rechtsbegriff umgestaltet werden, der Handlungsleitlinien und damit auch Pflichten für die EU begründen kann. Die Herleitung des juristischen Begriffsinhaltes erfolgt im ersten Abschnitt durch die Betrachtung der Auslegung von Identitätsbegriffen in außerjuristischen und nicht europarechtlichen Disziplinen. Als nächstes wird das institutionelle Europarecht im weiteren und engeren Sinne nach identitätsprägenden Elementen abgesucht. In der EU werden vor allem die Gründungsverträge, die wesentlichen Vertragsänderungen und die Grundrechtecharta als Spiegel der Identität und Mittel der Identitätspolitik behandelt. Im dritten Abschnitt wird die Anwendbarkeit dieser Kategorie an ausgewählten Feldern des materiellen Europarechts in einzelnen Bereichen überprüft und Handlungsleitlinien für die EU aufgezeigt werden. Im Zusammenhang mit der Erweiterung der EU wird auch die Identität des Kontinents Europa behandelt. goj/difu
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228 S.