Die Baulast an dem Turm der katholischen Pfarrkirche St. Peter zu Vilich, Beuel.
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1966
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SEBI: 78/5963
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Zusammenfassung
Die Arbeit stellt den Versuch dar, die jahrhundertelange Streitfrage zu klären, wer die Turmbaulast der heutigen Pfarrkirche St. Peter zu tragen hat. Als Turmbaupflichtige kommen heute die Kirchengemeinde Vilich, die Stadtgemeinde Beuel sowie das Land Nordrhein-Westfalen in Frage. Um den Verantwortlichen zu ermitteln, wird die Geschichte der ehemaligen Stifts- und heutigen Pfarrkirche St. Peter sowie der alten (1765 eingestürzten) Pfarrkirche St. Paulus aufgezeigt und die territoriale Zugehörigkeit Vilichs im Verlaufe der Jahrhunderte dargestellt. Ausgehend von der Territorialgeschichte der Stadt Vilich werden die für die Klärung der Streitfrage in Betracht zu ziehenden Gesetze und Verordnungen aus älterer und jüngerer Zeit in entsprechender zeitlicher Reihenfolge einer detaillierten Betrachtung unterzogen, um ihre Anwendbarkeit und Gültigkeit für den gegenwärtigen Rechtsstreit nutzbringend heranziehen zu können. Die Verfasserin spricht sich für einen Vergleich zwischen den möglichen Baulastträgern aus. kp/difu
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Köln: (1966), XXVII, 95 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Köln 1966)