E-Mail-Überwachung zur Gefahrenabwehr. Präventiv-polizeilicher Zugriff auf Internetbasierte Telekommunikation als neue polizeirechtliche Problematik im Digitalzeitalter am Beispiel der E-Mail-Überwachung zur Gefahrenabwehr.

Boorberg
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Boorberg

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DE

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Stuttgart

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ZLB: 2010/2264

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RE

Zusammenfassung

Die allgemeinen Gefährdungslagen des Internets - wie z.B. die Verbreitung terroristischer Inhalte, Kinderpornographie oder Schadsoftware (Trojaner) - sind geeignet, polizeiliche Schutzgüter zu schädigen. Dies hat zur Folge, dass die Polizei im Digitalzeitalter auch für die Abwehr von Gefahren zuständig ist, die aus der Nutzung des Internets resultieren. Der E-Mail-Verkehr stellt eine der wichtigsten und häufigsten internetbasierten Telekommunikationsarten dar. Daher entwickelt sich die Problematik präventiver E-Mail-Überwachung zum Zwecke der Gefahrenabwehr zu einem zentralen Thema des aktuellen Polizeirechts. Die Untersuchung behandelt die Rechtsfragen der präventiv-polizeilichen E-Mail-Überwachung. Der Autor berücksichtigt dabei insbesondere die landesrechtlichen Grundlagen dieser verdeckten polizeilichen Maßnahme zur Informationserhebung. Die Arbeit analysiert sowohl verfassungsrechtliche als auch verwaltungsrechtliche Zweifelsfragen.

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263 S.

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Schriften zum Recht der Inneren Sicherheit; 17