Der Verwaltungsrat der Sparkasse.

Fünten, Heinz aus der
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1969

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SEBI: Ser 597-42

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Die Sparkasse ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Träger eine oder mehrere kommunale Gebietskörperschaften sind. Die verschiedenen Gebietskörperschaften bestimmen einen Verwaltungsrat, dem hauptsächlich die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes einer Sparkasse obliegt. In der Arbeit werden rechtliche Stellung und Aufgaben des Verwaltungsrates der Sparkasse in den Ländern Berlin, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Saarland und Baden-Württemberg sowie des Sparkassenrates von Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Aufsichtsrat der in den Rechtsformen einer Aktiengesellschaft, GmbH oder Genossenschaft betriebenen Kreditinstitute untersucht. Dabei wird insbesondere gezeigt, daß die Problematik des Gesellschaftsrechts auch weitgehend im Sparkassen-Verfassungsrecht auftritt, und dargelegt, daß das heutige Sparkassen-Verfassungsrecht ebenso sehr dem Gesellschaftsrecht wie dem Kommunalverfassungsrecht zuzurechnen ist. kp/difu

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Berlin: Duncker & Humblot (1969), 322 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Bonn 1968)

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Serie/Report Nr.

Untersuchungen über das Spar-, Giro- und Kreditwesen; 42

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