Bauplanungsrecht - Nutzungsänderung und bauliche Erweiterung im Außenbereich. § 35 Abs.4 und Abs.5 Satz 1 Nr.4a BBauG. BVerwG, Urteil v. 18.8.1982 - Az.4 C 33.81 - OVG Nordrhein-Westfalen.

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1983

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Die Änderung der bisherigen Nutzung i.S. des § 35 Abs. 4 BBauG setzt voraus, dass eine noch andauernde privilegierte Nutzung durch eine neue Nutzung ersetzt werden soll. Dem Eigentümer ist jedoch für die Durchführung der Nutzungsänderung eine Übergangszeit einzuräumen. Die Erweiterung eines im Außenbereich gelegenen eigengenutzten Wohnhauses, in dem sich zusätzlich eine oder mehrere Mietwohnungen befinden, wird von § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 a BBauG ebensowenig gedeckt wie die Herstellung zusätzlicher, selbständiger Wohnungen. Das Urteil stützt sich auf § 35 BBauG. -y-

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Baurecht 14(1983)Nr.1, S.51-53, Lit.

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