Erschließungsbeitragsrecht: Satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung gilt nicht für Grundstücke, die mit ihrer gesamten Fläche dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen sind.

Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

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ZLB: Zs 1723-4
BBR: Z 333
IRB: Z 1912

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Zusammenfassung

Laut Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 26.9.2003 sind Grundstücke, die mit ihrer gesamten Fläche dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen sind, regelmäßig auch dann insgesamt erschlossen und bei der Aufwandsverteilung zu berücksichtigen, wenn Teilflächen einer Bebauung mit Blick auf § 34 BauGB nicht zugänglich sind. Eine satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung findet wegen Widerspruchs zu der Vorgabe in § 131 Abs. 1 BauGB bei solchen Grundstücken regelmäßig keine Anwendung. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Die Gemeinde

Ausgabe

Nr. 21

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Seiten

S. 856-858

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