Das öffentliche Auftragswesen. Eine rechtssystematische Untersuchung.

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SEBI: 79/6002

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Das öffentliche Auftragswesen umfaßt alle Vertragsabschlüsse und deren Vorbereitung, die zur Bereitstellung von benötigten Ver- und Gebrauchsgütern und Dienstleistungen erforderlich sind. Darüber hinaus ist deren Unterhalt hinzuzurechnen. Gleichzeitig macht der Begriff deutlich, daß eine der beteiligten Parteien ein Träger öffentlicher Verwaltung ist. Der Verfasser analysiert den Begriff des öffentlichen Auftragswesens und bietet einen umfassenden Überblick über die gegenwärtigen Rechtsgrundlagen. Tritt der Staat dem Bürger nicht hoheitlich gegenüber, bedient er sich grundsätzlich privatrechtlicher Handlungsformen. Auch die wirtschaftliche Betätigung ist im Bereich der sogenannten fiskalischen Verwaltung anzusiedeln. Doch auch hier tauchen Fragen nach Art und Umfang öffentlich-rechtlicher Bindungen auf, denen sich der Staat nicht entziehen darf. Inwieweit die Beantwortung dieser Fragen in die Richtung einer Neuorientierung der rechtsgeschäftlichen Formen weist, ist ebenfalls Gegenstand der Arbeit. ks/difu

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Öffentlicher Auftrag, Verwaltungsrecht, Auftragnehmer, Beschaffung, Nachfragemonopol, Privatrecht, Verdingungsordnung, Gleichheitssatz, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Theorie

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München:Florentz (1979), XI, 250 S., Lit.; Reg.(wirtsch.Diss.; Erlangen-Nürnberg 1979)

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Öffentlicher Auftrag, Verwaltungsrecht, Auftragnehmer, Beschaffung, Nachfragemonopol, Privatrecht, Verdingungsordnung, Gleichheitssatz, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Theorie

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Schriftenreihe rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 7