Die Etablissements publics im französischen Verwaltungsrecht.

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Baden-Baden

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ZLB: 97/1609

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DI
S

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Abstract

Die Etablissements publics bilden eine Säule der französischen Verwaltung. Die Wissenschaft hat sich seit je schwer getan mit einer Definition des Begriffs. Seine Extension ist eminent: Er umfaßt Rechtsinstitutionen ganz unterschiedlicher Natur wie das Sozialhilfebüro einer Gemeinde, staatliche Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen. Festhalten lassen sich drei konstitutive Merkmale: es handelt sich um eine juristische Person (1) des öffentlichen Rechts (2), die eine besondere öffentliche Aufgabe wahrnimmt (3). Die Verfasserin stellt die Geschichte und die Typologie der Etablissement publics dar. Von ihrer Funktion gehören sie in den Bereich der Leistungsverwaltung, die in der französischen Verwaltungspraxis und -theorie, anders als in der deutschen, seit dem 18. Jahrhundert ein ebenso große Rolle spielt wie die Ordnungsverwaltung. Sie repräsentiert die zweite Form dezentralisierten Verwaltungshandelns (neben der kommunalen Selbstverwaltung). gar/difu

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202 S.

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Beiträge zum ausländischen und vergleichenden öffentlichen Recht; 8