Soziale Grundrechte in der Verfassung. Neue Ansätze und Probleme im Hinblick auf die Verfassungsrealität der Bundesrepublik Deutschland.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Tübingen

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 97/3045

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Da es keine genaue Definition des Begriffs soziale Grundrechte gibt, läßt sich sagen, daß es hier z.B. um das Recht auf Arbeit, auf Bildung, auf Wohnung usw. geht. Jedenfalls werden diese Rechte trotz ihrer inhaltlichen Unbestimmtheit in der Literatur als soziale Grundrechte bezeichnet. Das Saarland und Bayern haben das Recht auf Arbeit in ihrer Verfassung verankert, wobei nach der Rechtsprechung dies nur als Staatszielbestimmung zu verstehen ist. Vor diesem Hintergrund wird versucht, eine Realisierungsmöglichkeit der sozialen Grundrechte im GG und in den Landesverfassungen, insbesondere der neuen Bundesländer, aufzufinden, und in diesem Zusammenhang werden auch die Grundrechte untersucht, die mit den sozialen Grundrechten in engem Zusammenhang stehen (Menschenwürde; Schutzrechte gemäß Art. 6 GG usw.). Schließlich wird noch auf die Gesetzesreform von 1994 im Zuge der Wiedervereinigung eingegangen, bei der die sozialen Grundrechte zwar Diskussionsgegenstand waren, jedoch nicht Verfassungsentwurf wurden. kirs/difu

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

X, 142 S.

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries