Neuregelung der Teilzeitarbeit und Befristung - auch ein Handlungsfeld für Personalräte.
Bund-Verl.
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Bund-Verl.
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DE
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Köln
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0175-9299
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ZLB: Zs 3673-4
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Abstract
Seit dem 1.1.2001 gilt das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG). Sein Geltungsbereich erstreckt sich sowohl auf den öffentlichen Dienst, als auch auf die Privatwirtschaft. Es löst das Beschäftigungsförderungsgesetz (BeschFG) ab, in dem Befristungen von Arbeitsverträgen sowie Teilzeitarbeit bisher - fragmentarisch - geregelt waren. Mit diesem Gesetz wurden die Richtlinien 97/81/EG über Teilzeitarbeit und die Richtlinie 1999/70/EG über befristete Arbeitsverträge, die auf Rahmenvereinbarungen der Sozialpartner auf europäischer Ebene zurückgehen, in bundesdeutsches Recht umgesetzt. difu
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Der Personalrat
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Nr. 5
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S. 179-188