Einrichtungen mit besonders intensiver pädagogischer Betreuung: Geschlossene Unterbringung - neu verpackt.
Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.
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Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.
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DE
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Hannover
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1612-1864
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Abstract
Nach der weitgehenden Abschaffung der "Geschlossenen Unterbringung" in den 1980er Jahren im Westen und nach 1989 auch im Osten Deutschlands haben zunächst Mecklenburg-Vorpommern (1998) und Hamburg (2002) derartige Einrichtungen wieder eingeführt, wenn auch in Mecklenburg-Vorpommern unter der Bezeichnung "Verbindlicher Aufenthalt". Vorrangige Bedingung in beiden Einrichtungen war die durch bauliche und personelle Maßnahmen zu garantierende Verhinderung des "Entweichens". Beide Einrichtungen sind mittlerweile wieder geschlossen worden (Mecklenburg-Vorpommern 2002, Hamburg 2009). Die Gründe sind in den im Beitrag ausgewerteten Erfahrungsberichten ausführlich dargestellt. Nachdem in Berlin derartige Einrichtungen 1980 geschlossen worden waren, eröffnet nun der Berliner Senat im September 2011 eine gleichartige Einrichtung "mit besonders intensiver pädagogischer Betreuung", aus der die Klienten nicht "entwischen" können. Ihre Besonderheit: Sie ist für Kinder ab 10 Jahren "offen".
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Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe (ZJJ)
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Nr. 3
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S. 290-296