Verwaltungsrechtsschutz im Justizstaat. Das Beispiel des Herzogtums Braunschweig 1832-1896.

Klostermann
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Klostermann

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Frankfurt/Main

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ZLB: 96/2647

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DI
S

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Die Studie verfolgt am Beispiel des Herzogtums Braunschweig 1832-1896 die Entwicklung des Verwaltungsrechtsschutzes im Justizstaat. Die jeweiligen Formen von Verwaltungskontrolle werden berücksichtigt, indem erörtert wird, mit welchen "Privatrechten" der Bürger Verwaltungsrechtsschutz vor Zivilgerichten erreichen konnte. Es wird zwischen verwaltungsinternem und -externem Verwaltungsrechtsschutz differenziert, um die Kontrolle des Verwaltungshandelns darzustellen. Bei verwaltungsexterner Kontrolle findet das Verwaltungsverfahren vor den Zivilgerichten statt, oder es geht um Petitionen an die Ständeversammlungen oder um die Ministeranklage vor einem Staatsgerichtshof. Bei verwaltungsinterner Kontrolle ist das Beschwerdeverfahren auf die bestehenden Strukturen der Behörde gerichtet. Schließlich stellt der Verfasser die Anfänge der Errichtung des Verwaltungsgerichtshofs dar. kirs/difu

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XVII, 343 S.

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Ius commune. Sonderhefte. Studien zur europäischen Rechtsgeschichte; 73