Versiegelung von Parkplätzen.
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Datum
1986
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ZZ
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IRB: Z 365
SEBI: Zs 3649-4
BBR: Z 173
SEBI: Zs 3649-4
BBR: Z 173
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Zusammenfassung
Nicht immer müssen Stellplätze versiegelt werden. Je nach Bodenbeschaffenheit kann schon die Grasnarbe verhindern, dass Öle und Benzin versickern. Der Anteil des Oberflächenabflusses am Gesamtabfluss liegt in Stadtzentren zwischen 80 und 100 %. Als Argument für eine Versiegelung wird häufig die Gefahr einer Kontaminierung des Grundwassers durch austropfendes Öl oder Benzin aufgeführt. Bei der folgenden Betrachtung steht die Versickerung von Erdölprodukten im Mittelpunkt. (-y-)
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In: Garten u.Landschaft, 96(1986), Nr.3, S.46-50, Abb.;Tab.;Lit.