Auswirkungen der 1977 neugefaßten Baunutzungsverordnung auf die Ansiedlung von Handelsbetrieben und die räumliche Struktur des Handels.
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SEBI: 85/3981
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Zusammenfassung
Im Zuge der Novellierung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1977 wurde bestimmt, daß alle großflächigen Betriebsformen des Handels, die eine Geschoßfläche von 1500 qm übersteigen, außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig sind.Die wettbewerblichen Folgen der Anwendung dieses Pargr. 11 Abs. 3 BauNVO hängen maßgeblich von der Planungs- und Genehmigungsbehörde ab.Die Aufgabe dieser Studie ist es, auf empirischem Wege anhand konkreter Entscheidungen der Planungs- und Genehmigungsbehörden sowie der Gerichte den Einfluß der BauNVO auf den Wettbewerb im Handel daraufhin zu untersuchen, inwieweit die Praxis dem Postulat einer Minimierung wettbewerbsbeeinträchtigender Auswirkungen gerecht wird.Ferner wird überprüft, inwiefern die neue Rechtsverordnung den Manövrierspielraum bei den Standortentscheidungen des Handels einschränkt und welche Konsequenzen sich daraus für die Investoren von großflächigen Handelsbetrieben ergeben. im/difu
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Baunutzungsverordnung, Handelsunternehmen, Ansiedlung, Strukturwandel, Städtebau, Investition, Wettbewerb, Wirtschaftspolitik, Raumordnung, Landesplanung, Stadtplanung, Bauplanungsrecht, Handel, Recht, Planungsrecht
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Mainz: (1984), ca. 310 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.(wirtsch.Diss.; Mainz 1984)
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Baunutzungsverordnung, Handelsunternehmen, Ansiedlung, Strukturwandel, Städtebau, Investition, Wettbewerb, Wirtschaftspolitik, Raumordnung, Landesplanung, Stadtplanung, Bauplanungsrecht, Handel, Recht, Planungsrecht