Standortprogramme I/II Remscheid gemäß "Vorläufige Richtlinien für die Aufstellung von Standortprogrammen", Rd. Erl. des Innenministers vom 14.6.1971.
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SEBI: 75/3616
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Abstract
Der Stadtentwicklungsplan der Stadt Remscheid, der selbst keine Gesetzeskraft besitzt und der als Grundlage für einen noch aufzustellenden Flächennutzungsplan dienen soll, wurde in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung erarbeitet. Öffentlichkeitsbeteiligung wurde durch eine Passantenbefragung über Versorgungseinrichtungen und eine Befragung aller Remscheider Gewerbebetriebe zu Struktur und Leistungsfähigkeit ihrer Anlagen angestrebt. Der Bericht enthält nach der Definition der Hauptziele der Stadtentwicklungsplanung und der Auflistung möglicher Standorte für Schwerpunkte städtischer Entwicklung je ein Standortprogramm für die Innenstadt und für den Bereich Bökerhöhe/Hohenhagen. In den Programmen für diese Standorte werden die Abgrenzung des Bereichs, der Stand der gemeindlichen Planung, Inhalt und Umfang der geplanten Maßnahmen, Investitionskosten sowie die Finanzierungsanteile von Bund, Land, Stadt und sonstigen Trägern anhand von Plänen und Tabellen erläutert. Der Anhang gibt neben einer Kurzfassung einen Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wieder.
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Stadtentwicklungsplan, Standortprogramm, Stadtentwicklungsplanung, Partizipation, Planung, Verwaltung
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Düsseldorf, (1974) 101 Bl., Kt.; Abb.; Tab.
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Stadtentwicklungsplan, Standortprogramm, Stadtentwicklungsplanung, Partizipation, Planung, Verwaltung