Der Rechtsanwalt und der Anwaltsnotar in der DDR. Ihre Stellung und Funktion im sozialistischen Rechtssystem.

Brand, Peter-Andreas
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1985

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: 85/773

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI

Zusammenfassung

Die Rechtsanwaltschaft in der DDR bietet kein einheitliches Bild. Die Unterteilung des Berufsstandes in Einzelanwälte, Kollegienanwälte, Anwälte im Büro für internationale Zivilrechtsvertretungen, Justitiare und Patentanwälte folgt einerseits zu einem geringen Teil historischen Vorgaben, andererseits aber strang funktionalen, politischen Motiven. So ist festzuhalten, daß die gesamte Entwicklung des Anwalts- und Notariatsrechts in der DDR - bis in die kleinste Nebenbestimmung hinein - geprägt ist von den lang- und mittelfristigen politischen Zielen der Staatspartei SED. Die Anwaltschaft sollte in den Prozeß des Aufbaus des Sozialismus als systemstabilisierendes Element eingebaut werden. Nach den Ergebnissen dieser Arbeit sollte und soll der Rechtsanwalt weniger der Bevölkerung als juristischer Berater für staatlich, betrieblich oder privat begründete Konfliktlagen zur Seite stehen, sondern vielmehr als "gesellschaftliches Organ der sozialistischen Rechtspflege", fest eingebunden in staatliche Aufgaben, eine Art Mittlerrolle zwischen dem Staat und seinen Bürgern übernehmen, wenn es gilt, staatliche Entscheidungen im Bereich der Justiz vorzubereiten und durchzusetzen. chb/difu

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Köln: Heymann (1985), XVIII, 214 S., Tab.; Lit.; Reg.(jur.Diss.; Göttingen 1984)

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Schriften zur Rechtslage Deutschlands; 9

Sammlungen