Der Rechtsanwalt und der Anwaltsnotar in der DDR. Ihre Stellung und Funktion im sozialistischen Rechtssystem.
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SEBI: 85/773
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Zusammenfassung
Die Rechtsanwaltschaft in der DDR bietet kein einheitliches Bild. Die Unterteilung des Berufsstandes in Einzelanwälte, Kollegienanwälte, Anwälte im Büro für internationale Zivilrechtsvertretungen, Justitiare und Patentanwälte folgt einerseits zu einem geringen Teil historischen Vorgaben, andererseits aber strang funktionalen, politischen Motiven. So ist festzuhalten, daß die gesamte Entwicklung des Anwalts- und Notariatsrechts in der DDR - bis in die kleinste Nebenbestimmung hinein - geprägt ist von den lang- und mittelfristigen politischen Zielen der Staatspartei SED. Die Anwaltschaft sollte in den Prozeß des Aufbaus des Sozialismus als systemstabilisierendes Element eingebaut werden. Nach den Ergebnissen dieser Arbeit sollte und soll der Rechtsanwalt weniger der Bevölkerung als juristischer Berater für staatlich, betrieblich oder privat begründete Konfliktlagen zur Seite stehen, sondern vielmehr als "gesellschaftliches Organ der sozialistischen Rechtspflege", fest eingebunden in staatliche Aufgaben, eine Art Mittlerrolle zwischen dem Staat und seinen Bürgern übernehmen, wenn es gilt, staatliche Entscheidungen im Bereich der Justiz vorzubereiten und durchzusetzen. chb/difu
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Rechtsanwalt, Notar, Sozialismus, Justiz, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Recht, Allgemein
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Köln: Heymann (1985), XVIII, 214 S., Tab.; Lit.; Reg.(jur.Diss.; Göttingen 1984)
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Rechtsanwalt, Notar, Sozialismus, Justiz, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Recht, Allgemein
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Schriften zur Rechtslage Deutschlands; 9