Probleme der Umsetzung der EG-Richtlinie 85/337 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Deutschen Recht.

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Passau

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ZLB: 92/2985

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DI

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Abstract

Seit der EG-Richtlinie 85/337 von 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung hat sich auch das deutsche Umweltrecht grundlegend geändert. An die Stelle von Straf- und Ordnungsvorschriften ist immer mehr das Prinzip der Vorsorge getreten, um Umweltschäden von vornherein zu vermeiden. In dieses Prinzip reiht sich auch die Umweltverträglichkeitsprüfung ein. Abgesehen von dem Vorsorgegedanken wird sie dadurch gekennzeichnet, daß sie für die Zulassung eines Projekts nicht nur bestimmte, immer gleiche Genehmigungsvoraussetzungen fordert, sondern eine Abwägung aller in Betracht kommender Bestimmungen verlangt. Dadurch werden auch kompliziertere Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Medien (z. B. Wasser und Luft) erfaßt. Das deutsche Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) bietet nicht die erforderlichen flexiblen Mittel, um medienübergreifende Betrachtungen zu ermöglichen. Dafür wird allerdings durch besonders weitgehende Überwachungsvorschriften Ausgleich geschaffen. Der Autor sieht für das UVPG einen zwingend erforderlichen Änderungsbedarf. lil/difu

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220 S.

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