Entwicklungsmaßnahmen im Landschaftsplan. Flexible Vorgehensweise am Beispiel Erwitte/Anröchte im Kreis Soest.

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0940-6808

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IRB: Z 1043
ZLB: Zs 2350-4
BBR: Z 300a
IFL: Z 403

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Abstract

Eine flexible Vorgehensweise bei der Umsetzung von Entwicklungsmaßnahmen soll der eigenständigen und rechtsverbindlichen Landschaftsplanung in Nordrhein- Westfalen mehr Akzeptanz und Realisierungschancen verleihen. Am Beispiel des Landschaftsplans Erwitte/Anröchte (Kreis Soest) wird ein neuer Weg bei der Festsetzung von Entwicklungsmaßnahmen vorgestellt: Art und Umfang erforderlicher Einzelmaßnahmen werden für Teilräume festgelegt. Die genaue Lage und Anordnung einzelner Maßnahmen erfolgt später im Rahmen der Umsetzung auf der Basis vertraglicher Vereinbarungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern. Diese flexible Vorgehensweise ist geleitet von der Prämisse, daß die Schaffung von Planwirklichkeit nur in Zusammenarbeit und mit Einverständnis der Landnutzer möglich ist. Damit soll eine höhere Akzeptanz erreicht werden.

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Naturschutz und Landschaftsplanung

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Nr.6

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S.211-214

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