Von der Raumplanung zur Entwicklungsplanung. Neues Landesplanungsrecht in Nordrhein-Westfalen.

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SEBI: 76/1106

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In seinem Vortrag geht Prof. Dr. Halstenberg, der zu dieser Zeit noch der Staatskanzlei und damit der Landesplanung vorstand, auf die Veränderungen im Bereich der Raumordnung und Landesplanung ein, die in den Jahren von 1964 bis 1974 vollzogen wurden. Der neue sachliche und politische Stellenwert der Raumordnung und Landesplanung wird darin gesehen, daß das Parlament als Planungsträger in Erscheinung tritt, die Aufgaben der Landesplanung erweitert wurden und die Entwicklungsprogramme in Form eines Gesetzes vom Landtag verabschiedet werden müssen. Im folgenden werden die Aufgaben des Gesetzes zur Landesentwicklung vom 19.3.1974 und die Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung behandelt. Die Aufstellung und Novellierung der einzelnen Landesentwicklungsprogramme wird erläutert, die Integration raumrelevanter Sachbereiche der Landesentwicklung in das Zielsystem der Landesplanung dargestellt und die instrumentellen Neuerungen aufgezeigt. Abschließend wird auf die Änderung des Landesplanungsgesetzes vom 8.4.1975 eingegangen und Aspekte der integrierten Planung für die nächsten Jahre hingewiesen.

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Landesplanungsgesetz, Landesentwicklungsprogramm, Bauplanungsrecht, Landesplanung, Recht, Planung, Politik

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Bochum: (1975), 22 S.,

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Landesplanungsgesetz, Landesentwicklungsprogramm, Bauplanungsrecht, Landesplanung, Recht, Planung, Politik

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Schriften für Sozialökologie; Sonderdruck 3