Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht - Genehmigungspflicht einer Nutzungsänderung. Räume für freie Berufe im Wohngebiet. Hessischer VGH, Urteil vom 8.11.1979 - IV OE 51/75.

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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241

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Abstract

Eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung einer baulichen Anlage liegt vor, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen Nutzung dergestalt unterscheidet, dass sie anderen oder weitergehenderen Anforderungen bauordnung- oder bauplanungsrechtlicher Art unterworfen ist oder unterworfen sein kann. Die Vorschrift über die Zulässigkeit von Gebäuden oder Räumen für freie Berufe in den einzelnen Baugebieten erfasst nur eine wohnartige oder in räumlicher Verbindung mit der Wohnung stehende Berufsausübung eines freiberuflichen oder gewerblich Tätigen. -y-

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Recht, Bauordnungsrecht, Bebauungsplanung, Wohnung, Nutzung, Nutzungsänderung, Gebäude, Berufsausübung, Wohngebiet, Rechtsprechung, VGH-Urteil

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Baurecht 11(1980)Nr.3, S.251-253, LIt.Lit.

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Recht, Bauordnungsrecht, Bebauungsplanung, Wohnung, Nutzung, Nutzungsänderung, Gebäude, Berufsausübung, Wohngebiet, Rechtsprechung, VGH-Urteil

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