BBauG §§ 34, 186 III. RGarO §§ 11, 12, 13. Verhältnis des § 34 BBauG zu § 12 III RGarO. BVerwG, Urteil vom 4.5.1979 - 4 C 23/76, München.

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1980

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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

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Fügt sich eine Garage wegen der mit ihrer Errichtung verbundenen übermäßigen Grundstücksausnutzung nicht in Sicht des § 34 Abs. 1 BBauG 1976 in ihre Umgebung ein, so kommt es auf § 34 Abs. III BBauG 1976 nicht an. Selbst wenn der für die Beurteilung des Vorhabens maßgebende Bereich einem Wohngebiet i.S.d. § 3 BauNVO entsprechen sollte, würde dies nicht weiterführen, denn § 34 III BBauG 1976 verdrängt nicht den Absatz 1 dieser Vorschrift, sondern ergänzt ihn nur. Auch § 34 Abs. 1 BBauG 1976 ist der Erteilung einer Ausnahme nach § 12 Abs. 3 RGarO nicht zugänglich. hn

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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 33(1980)Nr.11, S.605-606, Lit.

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