BBauG §§ 34, 186 III. RGarO §§ 11, 12, 13. Verhältnis des § 34 BBauG zu § 12 III RGarO. BVerwG, Urteil vom 4.5.1979 - 4 C 23/76, München.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1980
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
SEBI: Zs 359-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Fügt sich eine Garage wegen der mit ihrer Errichtung verbundenen übermäßigen Grundstücksausnutzung nicht in Sicht des § 34 Abs. 1 BBauG 1976 in ihre Umgebung ein, so kommt es auf § 34 Abs. III BBauG 1976 nicht an. Selbst wenn der für die Beurteilung des Vorhabens maßgebende Bereich einem Wohngebiet i.S.d. § 3 BauNVO entsprechen sollte, würde dies nicht weiterführen, denn § 34 III BBauG 1976 verdrängt nicht den Absatz 1 dieser Vorschrift, sondern ergänzt ihn nur. Auch § 34 Abs. 1 BBauG 1976 ist der Erteilung einer Ausnahme nach § 12 Abs. 3 RGarO nicht zugänglich. hn
item.page.description
Schlagwörter
Recht , Bundesbaugesetz , Garage , Baugenehmigung , Wohnbebauung , Flächennutzung , Garten , Reihenhaus , Grünfläche , Rechtsprechung , BVerwG-Urteil
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 33(1980)Nr.11, S.605-606, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Recht , Bundesbaugesetz , Garage , Baugenehmigung , Wohnbebauung , Flächennutzung , Garten , Reihenhaus , Grünfläche , Rechtsprechung , BVerwG-Urteil