Eingruppierung in Vergütungsgruppen des BAT. Tätigkeitsmerkmale, Vollzug, Nachprüfbarkeit.
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SEBI: 80/5983
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In Vergütungsgruppen müssen Arbeitnehmer dann eingereiht werden, wenn bei einem Arbeitgeber unterschiedliche Arbeiten auszuführen und entsprechend abgestufte Vergütungen zu zahlen sind.Die Überprüfung, ob Angestellte des öffentlichen Dienstes tarifgerecht in die verschiedenen Vergütungsgruppen der Vergütungsordnung des BAT eingruppiert sind, wird von den Arbeitsgerichten durchgeführt.Hierzu ist regelmäßig eine besondere Sachkenntnis erforderlich, so daß die Gerichte häufig auf Sachverständigengutachten angewiesen sind.Trotzdem ist das Ergebnis oft unbefriedigend, auch wenn das Bundesarbeitsgericht seit 1954 zahlreiche unbestimmte Tätigkeitsmerkmale ausgelegt hat und bei deren Anwendung den unteren Instanzen einen Beurteilungsspielraum gewährt.Der Autor schlägt vor, dem öffentlichen Arbeitgeber ebenfalls mehr Spielraum bei der Eingruppierung in Vergütungsgruppen zu gewähren. chb/difu
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Eingruppierung, Vergütung, Tarifvertrag, Personalwesen, Bundesangestelltentarif, Dienstpostenbewertung, Dienstrecht, Arbeitsrecht, Arbeit, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Kommunalbediensteter, Rechtsgeschichte
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Frankfurt/Main: Lang (1980), 256 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Kiel 1979)
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Eingruppierung, Vergütung, Tarifvertrag, Personalwesen, Bundesangestelltentarif, Dienstpostenbewertung, Dienstrecht, Arbeitsrecht, Arbeit, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Kommunalbediensteter, Rechtsgeschichte
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 238