Eingruppierung in Vergütungsgruppen des BAT. Tätigkeitsmerkmale, Vollzug, Nachprüfbarkeit.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 80/5983

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

In Vergütungsgruppen müssen Arbeitnehmer dann eingereiht werden, wenn bei einem Arbeitgeber unterschiedliche Arbeiten auszuführen und entsprechend abgestufte Vergütungen zu zahlen sind.Die Überprüfung, ob Angestellte des öffentlichen Dienstes tarifgerecht in die verschiedenen Vergütungsgruppen der Vergütungsordnung des BAT eingruppiert sind, wird von den Arbeitsgerichten durchgeführt.Hierzu ist regelmäßig eine besondere Sachkenntnis erforderlich, so daß die Gerichte häufig auf Sachverständigengutachten angewiesen sind.Trotzdem ist das Ergebnis oft unbefriedigend, auch wenn das Bundesarbeitsgericht seit 1954 zahlreiche unbestimmte Tätigkeitsmerkmale ausgelegt hat und bei deren Anwendung den unteren Instanzen einen Beurteilungsspielraum gewährt.Der Autor schlägt vor, dem öffentlichen Arbeitgeber ebenfalls mehr Spielraum bei der Eingruppierung in Vergütungsgruppen zu gewähren. chb/difu

Description

Keywords

Eingruppierung, Vergütung, Tarifvertrag, Personalwesen, Bundesangestelltentarif, Dienstpostenbewertung, Dienstrecht, Arbeitsrecht, Arbeit, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Kommunalbediensteter, Rechtsgeschichte

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Frankfurt/Main: Lang (1980), 256 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Kiel 1979)

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Eingruppierung, Vergütung, Tarifvertrag, Personalwesen, Bundesangestelltentarif, Dienstpostenbewertung, Dienstrecht, Arbeitsrecht, Arbeit, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Kommunalbediensteter, Rechtsgeschichte

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries

Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 238