Die Kreisgemeinden im Kommunalrecht Dänemarks.
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1981
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ZZ
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IRB: Z 1035
SEBI: Zs 408-4
BBR: Z 46
SEBI: Zs 408-4
BBR: Z 46
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Zusammenfassung
Aufgrund des Kommunalverfassungsrechtes und des Gewaltenteilungsprinzips in Dänemark hat die Kreisgemeinde eine besondere Stellung, die zum Teil dem deutschen Landkreis entspricht. Sie nimmt auf regionaler Ebene eine Reihe von Angelegenheiten und Aufgaben wahr, deren zentrale Erfüllung durch den Staat einerseits nicht zweckmäßig, andererseits zu umfassend ist, um von den kleinsten Verwaltungseinheiten, den sog. Primärgemeinden erfüllt zu werden. Der Autor erlääeutert auf der Basis von Kommunalverfassungsrecht und Gewaltenteilungsprinzip die rechtlichen Grundlagen, Organisationsstruktur und Aufgaben der Kreisgemeinde und ihrer Organe. kr
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Der Landkreis 50(1980)Nr.5, S.247-253, Abb., Tab., Lit.