Die Entwicklung des Rechtsschutzes in der preußischen Verwaltung.
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1961
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SEBI: CK 125
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Zusammenfassung
Gegenstand der Arbeit ist die Darstellung der Entwicklung des verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzes in Preußen und dabei insbesondere die Untersuchung der Frage, ob der verwaltungsrechtliche Rechtsschutz in Preußen als Individualrechtsschutz oder als Rechtsordnungsschutz aufgefaßt worden ist. Hierbei wird unter Verwaltungsrechtsschutz grundsätzlich der Rechtsschutz im heutigen engeren Sinne verstanden, wonach als Rechtsschutz nur die rechtlich verliehene Möglichkeit des durch ein Verwaltungshandeln Betroffenen gilt, sich gegen einen Verwaltungsakt mit spezifischen Rechtsmitteln zur Wehr zu setzen. Daneben soll unter Rechtsschutz auch diejenige Kontrolle der Verwaltung verstanden werden, die von staatlichen oder sonstigen Organen zu diesem Zweck ausgelöst oder durch die Organisation der Verwaltung bewirkt wird. Da sich der verwaltungsrechtliche Rechtsschutz aus der Verwaltung heraus entwickelt hat, ist es zum Verständnis der Entwicklung erforderlich, in großen Umrissen die Organisation der Verwaltung in die Erörterungen mit einzubeziehen. kp/difu
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Marburg: (1961), V, 117 S., Lit.(jur.Diss.; Marburg 1961)