Die Entwicklung des Rechtsschutzes in der preußischen Verwaltung.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: CK 125
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
Gegenstand der Arbeit ist die Darstellung der Entwicklung des verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzes in Preußen und dabei insbesondere die Untersuchung der Frage, ob der verwaltungsrechtliche Rechtsschutz in Preußen als Individualrechtsschutz oder als Rechtsordnungsschutz aufgefaßt worden ist. Hierbei wird unter Verwaltungsrechtsschutz grundsätzlich der Rechtsschutz im heutigen engeren Sinne verstanden, wonach als Rechtsschutz nur die rechtlich verliehene Möglichkeit des durch ein Verwaltungshandeln Betroffenen gilt, sich gegen einen Verwaltungsakt mit spezifischen Rechtsmitteln zur Wehr zu setzen. Daneben soll unter Rechtsschutz auch diejenige Kontrolle der Verwaltung verstanden werden, die von staatlichen oder sonstigen Organen zu diesem Zweck ausgelöst oder durch die Organisation der Verwaltung bewirkt wird. Da sich der verwaltungsrechtliche Rechtsschutz aus der Verwaltung heraus entwickelt hat, ist es zum Verständnis der Entwicklung erforderlich, in großen Umrissen die Organisation der Verwaltung in die Erörterungen mit einzubeziehen. kp/difu
Description
Keywords
Rechtsschutz, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Verwaltungsorganisation, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte, Recht, Verwaltung
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Marburg: (1961), V, 117 S., Lit.(jur.Diss.; Marburg 1961)
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Rechtsschutz, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Verwaltungsorganisation, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte, Recht, Verwaltung