Die Einordnung der Feuerwehren in den öffentlich- rechtlichen Bereich nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz - ein Querschnitt.

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München

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ZLB: 97/3567

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DI

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Abstract

Diese Arbeit will Verbindungen des Feuerwehrrechts im engen Sinn nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) von 1981 zu den Bereichen des Europa- und Verfassungsrechts und des allgemeinen Verwaltungsrechts, des Sicherheits,- Kommunal- und Verwaltungsprozeßrechts aufzeigen. Durch das BayFwG soll der Gedanke der bürgerschaftlichen Selbsthilfe gestärkt werden, aber der Gesetzgeber beabsichtigte auch eine Aktualisierung des Sicherheitsrechts, da durch moderne Lebensformen die Schwierigkeiten und die Dauer der Einsätze erheblich zugenommen haben und ein Verbesserungsbedarf an Ausrüstung und Ausbildung deutlich wurde. Die Feuerwehren sind vor allem als technische Spezialeinheit innerhalb der Gemeindeverwaltung ausgestaltet, und ihre Tätigkeit ist entscheidend von der technischen Ausrüstung abhängig. Dadurch ist eine Zusammenarbeit mit anderen Behörden erforderlich. Diese Problematik ist jedoch nicht vom Feuerwehrrecht geregelt, sondern vom allgemeinen Landessicherheits- bzw. Kommunalrecht und von anlage- bzw. gerätesicherheitsrechtlichen Normen des Bundes und der EU bestimmt. kirs/difu

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ca. 430 S.

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