Die Gesamtabwägung der VOB/B nach AGB-Gesetz und AGB-Richtlinie.
Werner
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Werner
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DE
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Düsseldorf
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ZLB: 2000/49
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DI
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Zusammenfassung
Die Gesamtabwägung der VOB/B im Rahmen der Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG ist ständige Rechtsprechung, die im Schrifttum weitestgehend Zustimmung findet. Das wesentliche Charakteristikum der Gesamtabwägung ist die ihr eigene "Kompensationsmethode": Gegenstand der Angemessenheitskontrolle gemäß § 9 AGBG ist das gesamte Bedingungswerk der VOB/B. Nachteile, die eine VOB/B- Klausel dem Vertragspartner verursacht, werden dabei auch durch Vorteile solcher VOB/B-Klauseln ausgeglichen, die keinerlei inhaltlichen Zusammenhang zu der nachteiligen Bedingung aufweisen. Die Schrift überprüft die methodische Zulässigkeit einer Kompensation durch inkongruente Klausel für die VOB/B, wobei sie sich insbesondere mit der § 23 Abs. 2 Nr. 5 AGBG zugrunde liegenden gesetzgeberischen Wertung, den Grenzen richterlicher Bewertungskompetenz sowie der Frage des Wegfalls der Privilegierung auseinandersetzt. Die Schrift beschränkt sich nicht auf die bisherige Rechtslage, sondern untersucht auch, inwieweit die EG-Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen zu Änderungen der Gesamtabwägungsrechtsprechung zwingt. difu
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XXX, 236 S.
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Baurechtliche Schriften; 42