Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung. Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.1.1985 - Az.IX R 81/83.
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IRB: Z 1204
SEBI: Zs 358-4
SEBI: Zs 358-4
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Abstract
Die Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung sind zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG nach dem Verhältnis der Verkehrswerte des Boden- und des Gebäudeanteils aufzuteilen. Bei der Ermittlung des Sachwerts des Gebäudeanteils einschließlich des Sondereigentums an der Wohnung nach Maßgabe der §§ 15 bis 20 WertV kann in der Regel der anteilige Herstellungswrt des Gesamtgebäudes einschließlich der Außenanlagen entsprechend der Beteiligungsquote des Wohnungseigentümers am Miteigentum als Ausgangswert dienen, sofern bezüglich der Beteiligungsquote nichts Abweichendes vereinbart ist.(-y-)
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Steuerrecht, Wohnungseigentum, Eigentumswohnung, Kosten, Gebäude, Boden, Verkehrswert, Rechtsprechung, BFH-Urteil, Wohnung
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In: Betr.-Berater, 40(1985), Nr.14, S.906-907, Lit.
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Steuerrecht, Wohnungseigentum, Eigentumswohnung, Kosten, Gebäude, Boden, Verkehrswert, Rechtsprechung, BFH-Urteil, Wohnung