Kriterien zur Abgrenzung von Analyse- und Planungsräumen im Gesundheitswesen.
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SEBI: 83/74-4
IRB: 59ZEP
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Zusammenfassung
Spezifische Räume, in denen analytisch die Versorgung der Bevölkerung mit Gesundheitsdiensten untersucht wird, gibt es in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht. Die für die Versorgungsplanung notwendige Bedarfsanalyse wird schwerpunktmäßig in den Raumeinheiten "Kreisen" und "Gemeinden" vorgenommen, die dann auch als Planungsräume verwendet werden. Die Frage, welche Räume der Analyse zugrunde gelegt werden sollen, wird in der Forschung und der Planungspraxis erst in jüngerer Zeit angegangen. In dieser Arbeit werden die Schwerpunkte insbesondere zu den Themen der regionalen Gesundheitsversorgung und Raumordnung - der Erreichbarkeit und zumutbaren Entfernung im Gesundheitswesen - der Voraussetzungen und Konsequenzen von Kooperation und Integration im Gesundheitswesen und der einheitlichen oder differenzierten Abgrenzung für Analyse- und Planungsräume behandelt. Es wurden dazu drei methodische Wege zeitlich parallel verfolgt. 1. Expertengespräche zur Problemdefinition, 2. Literaturanalyse und 3. empirische Untersuchungen in der Beispielregion zur Verdeutlichung von Fragen und Problemen. geh/difu
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Schlagwörter
Gesundheitsversorgung, Planungsraum, Bedarfsanalyse, Erreichbarkeit, Kreis, Gemeinde, Krankenhaus, Einzugsbereich, Bedarfsplanung, Gesundheitspolitik, Raumordnung, Gesundheitswesen
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Bonn: Selbstverlag (1979), X, 125 S., Kt.; Abb.; Lit.
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Gesundheitsversorgung, Planungsraum, Bedarfsanalyse, Erreichbarkeit, Kreis, Gemeinde, Krankenhaus, Einzugsbereich, Bedarfsplanung, Gesundheitspolitik, Raumordnung, Gesundheitswesen
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Gesundheitsforschung; 14