Vom Hausdenken zum Stadtdenken.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 80/2878

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

In Südtirol wurde 1970 das Urbanistikgesetz erlassen, das den Gemeinden die Erstellung und Erschließung eines Bauleitplanes auferlegt. Gleichzeitig wurde ein allgemeiner Baustop verfügt, der solange im jeweiligen Gemeindegebiet aufrecht bleibt, bis der Bebauungsplan wirksam wird. Aber erst ein zweiter Schritt - das Wohnraumreformgesetz - hat ein entscheidendes Umdenken herbeigeführt. Mit ihm wurden sämtliche Flächen in den Bauleitplänen, die keine spezielle Nutzung hatten, zu Wohnzonen erklärt, in denen nun verschiedene Regelungen zu praktizieren seien Alle Grundbesitzer innerhalb der Zone müssen von der genutzten Kubatur die Hälfte für den geförderten Wohnbau abtreten. Das hierfür notwendige Bauland wird zum angemessenen Agrarpreis erworben bzw. enteignet. In den Durchführungsplänen des Wohnbaus liegt die Priorität auf der bisher vernachlässigten Dimensionen des Siedelns, der Hausgruppe, der Nachbarschaft. st/difu

Description

Keywords

Einzelhaus, Siedlung, Wohnbedarf, Partizipation, Baustopp, Flächennutzung, Bauleitplanung, Raumordnung

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

In: Ratzenböck, Josef u. a.: Planen und Bauen - ein kulturelles Anliegen Architektur-Symposion 1978 Bad Ischl.Hrsg.: Amt der oberösterreichischen Landesregierung, Abteilung Kultur, Linz: (1979), S. 55-59, Kt.; Abb.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Einzelhaus, Siedlung, Wohnbedarf, Partizipation, Baustopp, Flächennutzung, Bauleitplanung, Raumordnung

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries

Beiträge zum Architekturgeschehen; 1