Vom Hausdenken zum Stadtdenken.

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SEBI: 80/2878

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In Südtirol wurde 1970 das Urbanistikgesetz erlassen, das den Gemeinden die Erstellung und Erschließung eines Bauleitplanes auferlegt. Gleichzeitig wurde ein allgemeiner Baustop verfügt, der solange im jeweiligen Gemeindegebiet aufrecht bleibt, bis der Bebauungsplan wirksam wird. Aber erst ein zweiter Schritt - das Wohnraumreformgesetz - hat ein entscheidendes Umdenken herbeigeführt. Mit ihm wurden sämtliche Flächen in den Bauleitplänen, die keine spezielle Nutzung hatten, zu Wohnzonen erklärt, in denen nun verschiedene Regelungen zu praktizieren seien Alle Grundbesitzer innerhalb der Zone müssen von der genutzten Kubatur die Hälfte für den geförderten Wohnbau abtreten. Das hierfür notwendige Bauland wird zum angemessenen Agrarpreis erworben bzw. enteignet. In den Durchführungsplänen des Wohnbaus liegt die Priorität auf der bisher vernachlässigten Dimensionen des Siedelns, der Hausgruppe, der Nachbarschaft. st/difu

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Einzelhaus, Siedlung, Wohnbedarf, Partizipation, Baustopp, Flächennutzung, Bauleitplanung, Raumordnung

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In: Ratzenböck, Josef u. a.: Planen und Bauen - ein kulturelles Anliegen Architektur-Symposion 1978 Bad Ischl.Hrsg.: Amt der oberösterreichischen Landesregierung, Abteilung Kultur, Linz: (1979), S. 55-59, Kt.; Abb.

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Einzelhaus, Siedlung, Wohnbedarf, Partizipation, Baustopp, Flächennutzung, Bauleitplanung, Raumordnung

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Beiträge zum Architekturgeschehen; 1