Die Geschäftsführung ohne Auftrag im öffentlichen Recht.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 95/1061

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DI
S

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Abstract

Das Thema der Untersuchung ist die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) im Öffentlichen Recht (bei der eine Verwaltungsbehörde beteiligt ist). GoA bedeutet, daß jemand (der Geschäftsführer) die Angelegenheiten eines anderen (des Geschäftsherrn) besorgt, ohne von diesem beauftragt zu sein. Zunächst gibt der Autor einen Überblick über die Grundlagen der GoA im Öffentlichen Recht. Danach geht die Arbeit der Frage nach, ob, und falls ja, wie die §§ 677 ff. BGB, in denen GoA geregelt ist, auch auf das Öffentliche Recht angewendet werden können. Im weiteren geht die Studie auf Detailfragen der öffentlich-rechtlichen GoA ein. Im Ergebnis zeigt sich, daß für eine öffentlich-rechtliche GoA nur die Fälle der Geschäftsführung eines Bürgers für die Verwaltung (nicht umgekehrt) in Frage kommen. rebo/difu

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233 S.

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Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft; 84