Begutachtung des kommunalen Finanzausgleichs in Brandenburg. Gutachten im Auftrag des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg.

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DE

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Köln

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EDOC

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Zusammenfassung

Folgende Empfehlungen werden ausgesprochen: [A] Die aktuelle Ausgestaltung des Verbundquotensystems ist nicht zu beanstanden. Allein der Negativtrend des Symmetriekoeffizienten seit 2008 könnte eine zukünftige Erhöhung der Verbundquote zugunsten der kommunalen Ebene nahelegen. [B] Die gegenwärtige Bemessung der Teilschlüsselmassen ist angemessen. Zwischen Gemeinden und Landkreisen herrscht eine in etwa aufgaben- bzw. ausgabensymmetrische Verteilung der Einnahmen. [C] Für die Ausgestaltung der Hauptansatzstaffel werden zwei Optionen vorgeschlagen: a) Anpassung auf Basis der empirisch basierten Staffeln, b) keine Modifikation der bestehenden Hauptansatzstaffel. Variante a) hätte in erster Linie wenig gravierende Auswirkungen auf die allgemeinen Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben und damit verbunden auch auf die investiven Schlüsselzuweisungen an Gemeinden sowie Schlüsselzuweisungen an Landkreise. [D] Der neu eingeführte, im Gutachten als hybrid bezeichnete Sonderlastenausgleich, der pauschaliert auf größenbedingte relative Belastungen der Kommunalhaushalte durch Jugendhilfe fokussiert, kann lediglich so lange funktionieren, wie er nur einen kleinen Anteil der Kosten ersetzt. Bei einem wachsenden Mittelanteil ist ein konventioneller Ausgleich überlegen. Aus der momentanen Symmetriebetrachtung der Finanzierung des SLA kann keine zwingende Handlungsnotwendigkeit abgeleitet werden, wenngleich u. a. die Dynamik der HzE-Ausgaben am aktuellen Rand ein Indiz dafür ist, dass bei einer Fortschreibung des aktuellen Trends eine Ausdehnung des SLA durch Landesmittel zukünftig (mit-)finanziert werden sollte.

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190 S.

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FiFo-Berichte, 18