Umweltschutz in der Bauleitplanung - dargestellt am Beispiel der Planung von Industrie- und Gewerbegebieten sowie der Beplanung gewerblich durchsetzter Wohngebiete in Mainz.

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SEBI: Zs 2997
BBR: Z 123
IRB: Z 952

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Zusammenfassung

Im Lauf des letzten Jahrzehnts sind zahlreiche Verknüpfungen gesetzlicher Bestimmungen zwischen Städtebau und Umweltschutz hergestellt worden. Damit wird der Planer gezwungen, auf mehreren Ebenen die Belange des Umweltschutzes stärker in die Planungsprozesse einzubeziehen. Zentrale gesetzliche Grundlagen sind dabei das Bundesbaugesetz (BBauG) und das Bundesimmissionsschutzgesetz. Vor diesem Hintergrund werden konkrete Beispiele der Ausweisung von Industrie- und Gewerbegebieten im städtischen Kontext vorgestellt und auf ihre Auswirkungen hin untersucht. Dabei spielen insbesondere die Planungen in Gemengelagen eine Rolle. Die Beispiele stammen aus der Stadt Mainz. In einem Ausblick wird auf die künftige Bedeutung sorgfältiger Auseinandersetzung mit den Erfordernissen des Umweltschutzes im Städtebau eingegangen. (kj)

Beschreibung

Schlagwörter

Bebauungsplanung, Bauleitplanung, Industrie, Wohnen, Planungsprozess, Umweltbelastung, Immissionsschutz, Gewerbelärm, Rahmenplanung, Gemengelage, Stadtplanung/Städtebau, Gewerbe

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Vermessungswesen und Raumordnung, Bonn 46(1984), Nr.6, S.283-297, Abb., Lit.

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Bebauungsplanung, Bauleitplanung, Industrie, Wohnen, Planungsprozess, Umweltbelastung, Immissionsschutz, Gewerbelärm, Rahmenplanung, Gemengelage, Stadtplanung/Städtebau, Gewerbe

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