Abgrenzung von Urkunden- und Augenscheinsbeweis.

Beck
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Bandtitel

Herausgeber

Beck

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

Sprache

ISSN

0934-1307

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 4033-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

1) Fotografien einer Radarüberwachungsanlage, die nicht nur Fahrer und/oder Kraftfahrer fotografisch festhalten, sondern zugleich auch die gemessene Geschwindigkeit abbilden, sind technische Aufzeichnungen. 2) Soweit eine technische Aufzeichnung Zeichen und Ziffern enthält, deren Sinngehalt sich aus sich selbst heraus nicht erschließt, ist sie nicht im Wege des Urkundenbeweises, sondern durch Augenschein in die Hauptverhandlung einzuführen. BayObLG, Beschluss vom 6.3.2002 - 1 ObOWi 41/02. difu

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

Ausgabe

Nr. 8

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Seiten

S. 379-380

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