Verwaltungsinformation und Informationsrichtigkeit. Pflichten und Ansprüche nach dem Umweltinformations- und dem Informationsfreiheitsgesetz.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: 4-Zs 388

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Abstract

Die Gesetze über den Zugang zu Umweltinformationen und die Informationsfreiheitsgesetze verfolgen das Ziel, Transparenz der Behördentätigkeit zu ermöglichen, den Vollzug der Gesetze zu befördern und die Legitimation des Verwaltungshandelns zu stärken. Für diesen Zweck öffnen sie die staatlichen Informationsbestände und verpflichten die Verwaltungen auch immer stärker zu aktiver Unterrichtung. Damit entsteht eine zunehmend engere Verknüpfung staatlicher Informationen mit der allgemeinen öffentlichen Diskussion, die nur bei angemessenen Sicherungen der Informationsrichtigkeit produktiv sein kann. Die vorhandenen Regelungen im Umweltinformationsgesetz (UIG) und Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sind hier eher rudimentär und bedürfen näherer Ausleuchtung. difu

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die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 17

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S. 717-726

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