Uneheliche Kinder in der Obhut ihrer Väter.
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1969
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SEBI: Zs 526-4
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Zusammenfassung
Der Untersuchung liegen Kurzberichte von 79 Jugendämtern über 259 Väter mit in ihrer Obhut befindlichen Kindern zugrunde. Die Ergebnisse geben Aufschluss darüber, welche Motive und Sachverhalte Mutter und Vater zu ihrer Vereinbarung gebracht haben. Meistens verursachten Notlagen von Mutter und Kind die Zuführung. Der weitaus größte Teil der Väter, 172, war verheiratet, hat also mit der Übernahme des Kindes eine "Stiefmutterfamilie unehelichen Ursprungs'' gegründet, die in der Jugendhilfe als für das Kind günstigste Form der Ersatzfamilie gilt.
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In: Zentralblatt für Jugendrecht und Jugendwohlfahrt (1969) S. 177-183,
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DJI-Dok.; 2/69