Landeszuweisungen als Instrumente der Raumordnung?
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1984
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ZZ
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BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
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Zusammenfassung
Sowohl in zweckgebundener als auch in allgemeiner Vergabeform sind staatliche Zuweisungen geeignete und notwendige Instrumente der Raumordnungspolitik. In einem "rationalen" Zuweisungssystem müssen beide Zuweisungsarten vertreten sein. Ihre relativen Anteile werden wegen der mangelnden Operabilität der zweckbindungsrechtfertigenden Tatbestände weniger durch finanzwissenschaftliche Kriterien als durch machtpolitisches Aushandeln zwischen Ländern und Gemeinden bestimmt. Gleiches gilt auch für die Anteile regelgebundener bzw. diskretionärer Zuweisungen. Ein gravierender Mangel der derzeitigen kommunalen Finanzausgleichssystematik besteht in der fehlenden Kontrolle distributiver Nebenwirkungen von Zweckzuweisungen. Dadurch können allokative und distributive Zielverstöße mit negativen Auswirkungen für die Raumordnung auftreten. Um dies auszuschließen, muss die derzeitige Finanzausgleichssystematik so verändert werden, dass sie die Verteilungswirkungen der Zweckzuweisungen explizit erfasst und mit den Verteilungswirkungen der allgemeinen Zuweisungen koordiniert. Ko
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1983)Nr.6/7, S.487-502, Lit.