Straßenbaulast und Widmung - Voraussetzungen für das Entstehen von Straßenausbaubeiträgen für Ortsstraßen in Bayern.

Boorberg
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Boorberg

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

München

item.page.language

item.page.issn

0522-5337

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: R 620 ZB 7013

item.page.type

item.page.type-orlis

RE

relationships.isAuthorOf

Abstract

Ortsstraßen müssen öffentliche Einrichtungen sein, damit Straßenausbaubeiträge erhoben werden können. Diese Eigenschaft vermittelt im Allgemeinen die Widmung. Mit ihr entsteht die Unterhaltslast als Teilfunktion der Straßenbaulast. Nach herkömmlicher Auffassung lassen Verbesserungs- oder Erneuerungsmaßnahmen deshalb eine Beitragspflicht nur an vorher gewidmeten Straßen entstehen. Davon weicht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einer in den Konsequenzen weitreichenden Entscheidung nun ab, indem er Beitragspflichten bei technisch und rechtlich abgeschlossenen Maßnahmen auch bei einer zeitlich weit nachgehenden Widmung entstehen lässt. Der Beitrag versucht, diese Rechtsauffassung zu widerlegen.

Description

Keywords

Journal

Bayerische Verwaltungsblätter

item.page.issue

Nr. 4

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 117-119

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries