BundOnline 2005. Sicherheit im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr mit der Bundesverwaltung. Beschluss der Bundesregierung vom 16. Januar 2002.

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ZLB: 2002/1828

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Abstract

Die Bundesregierung hat am 16. Januar 2002 den Beschluss zur Sicherheit im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr mit der Bundesverwaltung gefasst. Die Veröffentlichung enthält eine Einführung, den Beschlusstext mit Begründung und Erläuterungen zur Umsetzung sowie eine Übersicht über die verschiedenen Signaturen gemäß Signaturgesetz. Die digitale Signatur bzw. wie es seit der EG-Richtlinie heißt elektronischen Signatur ist eine der eigenhändigen Unterschrift vergleichbare eindeutige Kennzeichnung elektronischer Dokumente, das wesentliche Instrument zur Sicherung der Echtheit elektronischer Nachrichten und ihrer Verfasser. Nur wenn die Sicherheit gewährleistet ist, werden die Menschen die neuen Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation nutzen. difu

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25 S.

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