Anpassungspflicht für LandschaftsschutzVO an Flächennutzungsplan. BNatSchG § 15; NatSchG §§ 22, 24; BBauG § 7. VGH Bad.-Württ., Normenkontroll-Beschluß vom 28.7.1986 - 5 S 2110/85.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1585
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Ein Landschaftsschutzgebiet und ein flächenhaftes Naturdenkmal können durch eine einzige Rechtsverordnung festgesetzt werden, wenn zwischen den Schutzbereichen ein räumlicher und sachlicher Zusammenhang besteht und die Uebersichtlichkeit und Bestimmtheit der Regelungen durch die Zusammenfassung nicht beeinträchtigt wird. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Naturschutzbehörde bei Festlegung der Grenzen eines Landschaftsschutzgebietes ohne Verstoß gegen die Anpassungspflicht (§ 7 BBauG) von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweichen darf. Zum Ermessen der Naturschutzbehörde bei der Grenzziehung, speziell bei der Nichteinbeziehung eines an sich ebenfalls schutzwürdigen Grundstücks. (-z-)
Beschreibung
Schlagwörter
Flächennutzungsplan, Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgesetz, Grundstück, Rechtsprechung, Landschaftsschutzverordnung, Anpassung, Erfordernis, VGH-Urteil, Recht, Bundesbaugesetz
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Umwelt- und Planungsrecht 7(1987), Nr.10, S.392-394
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Flächennutzungsplan, Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgesetz, Grundstück, Rechtsprechung, Landschaftsschutzverordnung, Anpassung, Erfordernis, VGH-Urteil, Recht, Bundesbaugesetz