Möglichkeiten der rechtlichen Verknüpfung von informellen Beteiligungsverfahren und deren Ergebnisse in Verwaltungsverfahren (Teil 2): Verknüpfungsmöglichkeiten weiterer Beteiligter und der Öffentlichkeit.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0342-5592
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6646-1
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ZLB: Kws 750 ZB 6805
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RE
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Abstract
Der vorliegende Text schließt an den ersten Teil des Beitrags, welcher die Verknüpfungsmöglichkeiten informeller Beteiligungsverfahren in formelle Verwaltungsverfahren durch die verfahrensführende Behörde untersucht hat (VR 2021, 76 ff.), an und analysiert die Verknüpfungsmöglichkeiten weiterer beteiligter Akteure. Wesentlich aufgrund ihrer gesetzlichen Befugnisse sind hier unter anderen: die Gemeinde, die Träger öffentlicher Belange, anerkannte Verbände sowie die gesetzlich zu beteiligenden privaten Akteuren der Zivilgesellschaft. Letztlich sind auch die Verknüpfungsmöglichkeiten der Akteure der Zivilgesellschaft zu untersuchen, die keine eigenen rechtlichen Handlungsmöglichkeiten haben. Ein Fazit des bestehenden Rechtsrahmens sowie Ansätze für denkbare Rechtsänderungen beschließen den Text.
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Verwaltungsrundschau : VR ; Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft
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4
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109-115