Nachträgliche Anordnungen im Atomrecht. Unter besonderer Berücksichtigung der Maßnahmen des sogenannten anlageninternern Notfallschutzes.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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DE

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Berlin

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ZLB: 95/2202

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Zusammenfassung

Die weitreichenden, teilweise noch heute nachwirkenden verheerenden Folgen von Reaktorunglücken (Tschernobyl) lassen der Sicherheit von Atomanlagen, insbesondere den hier behandelten Maßnahmen für anlageninternen Notfallschutz besondere Bedeutung zukommen. Die Studie erläutert zunächst die Grundlagen des ingenieurmäßigen Sicherheitskonzepts eines Kernkraftwerks mit den einzelnen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung einer Kernschmelze. Dem schließt sich eine Darstellung der Nachrüstung, also der Modernisierung alter Kernkraftwerke auf den höchsten Sicherheitsstand an. Dann diskutiert die Arbeit den Konflikt zwischen Staat und Betreiber dieser Anlagen, der darin besteht, daß sich eine notwendige Anpassung der Technik zum Schutz der Allgemeinheit konträr zum Interesse für ein rationales Wirtschaften unter Kapitaleinsatz befindet. Zum Zeitpunkt der Genehmigung existierten nicht so strenge atom- und strahlenschutzrechtliche Sicherheitsbestimmungen, wie dies in der Gegenwart der Fall ist, so daß eine alte Anlage heute nicht mehr genehmigungsfähig wäre. Damit berührt die Studie den Bestandsschutz der mit hohem Aufwand errichteten Anlagen. Diesen Konflikt untersucht der Autor anhand der §§ 17, 18 Atomgesetz und der allgemeinen Verwaltungsvorschriften. rebo/difu

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382 S.

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Schriften zum Umweltrecht; 54