Lärmschutz hat Nachholbedarf. Schallschutz an Schienenwegen.

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pVS, pro Verlag und Service

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Schwäbisch-Hall

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ISSN

0723-8274

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ZLB: Kws 740 ZB 6798

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Zwischen sechs bis zehn Millionen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland sind von Lärm an Bahnstrecken betroffen. Mehr als 300 Bürgerinitiativen setzen sich für besseren Lärmschutz ein. Denn die Eisenbahn ist in den vergangenen Jahren sehr viel lauter geworden. Die akzeptablen Mittelungspegel von 55 Dezibel werden in vielen Bereichen heute deutlich überschritten, bisweilen 25 Dezibel und mehr. Derzeit wird entlang der Bahnstrecken der Lärmschutz hauptsächlich mit Schallschutzwänden betrieben. Diese haben aber nicht nur Vorteile. Schlechte Wirkung bei tiefen Frequenzen, Umverteilung des Lärms, Zerstörung der Sichtachsen und große Investitions- und Instandhaltungskosten sind die Nachteile. Vor diesem Hintergrund wird in dem Beitrag ausgeführt, dass der Bahnlärm auch eine Imageschädigung des Verkehrssystems Eisenbahn ist. Dies läuft dem Bestreben zuwider, aus Gründen der Luftreinhaltung mehr Verkehr auf die Schiene zu verlagern. Seit vielen Jahrzehnten ist bekannt, dass die Lärmminderung an der Quelle - also Wagenmaterial und Gleise - sehr viel effizienter ist als die Lärmminderung am Ausbreitungsweg. In der EU-Umgebungslärmrichtlinie von 2003 sind keine diesbezüglichen Ziele festgelegt. Das neue Schienenlärmschutzgesetz (SchLärmSchG), das seit 29. Juni 2017 in Kraft ist, schreibt vor, dass bis 2020 keine graugussgebremsten Wagen mehr unterwegs sein dürfen. Viele Maßnahmen, die bisher von den lauten Güterwagen überdeckt wurden, können nun zur Lärmminderung ergriffen werden. Das erste Problem sind die Rollgeräusche, die von Rad, Schiene und Schwelle abgestrahlt werden. Leider ist es rechtlich nicht möglich, dass akustische Qualitätsstandards für das Gleis gesetzt werden. Aktuell kann der Lärm aber durch Maßnahmen am Fahrzeug deutlich reduziert werden.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Der Gemeinderat

Ausgabe

Nr. 10

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Seiten

S. 58-59

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