Die neue Verwaltungsvereinbarung zum Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz.

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IRB: Z 177
SEBI: Zs 789-4
BBR: Z 67

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Zusammenfassung

Die neue Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und den Ländern zum ModEnG, die am 1.1.1979 in Kraft trat, enthält eine Vielzahl von Einzelregelungen zur Förderung der Modernisierung von Wohnungen und von Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie. Wesentlicher Inhalt der Vereinbarung stellen die verschiedenen Förderungskonditionen dar. Die Vereinbarung trifft darüber hinaus eine Festlegung der Verteilung der Bundesmittel. Der Bericht enthält ferner die zugrunde gelegten Bewirtschaftungsgrundsätze und Darlehensbedingungen und geht abschließend auf die Förderungsrichtlinien der Länder ein. hb

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Wohnen/Wohnung, Modernisierung, Verwaltungsvereinbarung, Modernisierungsgesetz, Förderungsbedingung, Fördermittel, Bewirtschaftungsgrundsatz, Länderrichtlinie, Bundesmittel

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Bundesbaublatt 28(1979)Nr.7, S.418-421, Lit.

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Wohnen/Wohnung, Modernisierung, Verwaltungsvereinbarung, Modernisierungsgesetz, Förderungsbedingung, Fördermittel, Bewirtschaftungsgrundsatz, Länderrichtlinie, Bundesmittel

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