Nachbarschutz aus Wohnungszahl-Beschränkung; BauNVO § 3 Abs.4; OVG Bremen, Beschluß v. 05.04.89 - 1 B 10/89.

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IRB: Z 1585

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Zusammenfassung

Die Begrenzung der Zahl in den Wohnhäusern zulässigen Wohnungen ist kein geeignetes Mittel, den Charakter der vorhandenen Bebauung zu bewahren. Die Festsetzung wäre, wenn sie gleichwohl dieses Ziel verfolgen würde, mit einem Abwägungsmangel behaftet; sie wäre unwirksam, wenn sie ausschließlich dieses Ziel verfolgen würde. Da andere Planungsziele, denen die Festsetzung hier dienen könnte, nicht in Betracht kommen, kann sie daher nur mit der Erwägung aufrechterhalten werden, daß sie der wohnungsbaupolitischen Zielsetzung dient. Dann ist sie aber nicht geeignet, Nachbarschutz zu begründen. (rh)

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Bebauungsplan, Wohngebiet, Wohngebäude, Nachbarrecht, Nachbarschutz, Rechtsprechung, Wohnungszahl, OVG-Urteil, Beschluss, Recht, Baunutzungsverordnung

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Umwelt- und Planungsrecht 9(1989), Nr.10, S.398-399, Lit.

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Bebauungsplan, Wohngebiet, Wohngebäude, Nachbarrecht, Nachbarschutz, Rechtsprechung, Wohnungszahl, OVG-Urteil, Beschluss, Recht, Baunutzungsverordnung

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