Die gegenwärtige Praxis der Jugendweihe aus verfassungsrechtlicher Sicht.
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Nomos
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DE
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Baden-Baden
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0939-0014
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ZLB: R 620 ZB 7158
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Abstract
Jugendweihe-Feiern stehen heute nicht mehr unter staatlicher Kontrolle. Dennoch hat sich die Jugendweihe aufgrund des vielfach gewählten öffentlichen Ausrichtungsortes und der gern gesehenen Anwesenheit von Bürgermeistern oder Landräten eine gewisse staatliche Autorität erhalten. Ob und inwieweit diese Praxis rund um Jugendweihe-Feiern mit dem einschlägigen Grundsatz der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates vereinbar ist, untersucht dieser Beitrag.
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Landes- und Kommunalverwaltung : LKV ; Verwaltungsrechts-Zeitschrift für die Länder
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Nr. 10
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S. 437-444