Staatliche Beihilfen in der EG. Die Rechtsschutzmöglichkeiten des Wettbewerbers vor deutschen Gerichten bei Verletzung des Art. 88 Abs. 3 Satz 3 EG.

Blume, Stefan
Kovac
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Datum

2004

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Herausgeber

Kovac

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Hamburg

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

ZLB: 2004/1554

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI
RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Frage ist, ob und wie der Wettbewerber eines durch eine Beihilfe begünstigten Konkurrenten auch vor deutschen Gerichten Rechtsschutz erlangen kann und auf welche Weise dieser durch das Durchführungsverbot (Art. 88 Abs. 3 Satz 3 EG) beeinflusst wird. Der erste Teil gibt einen Überblick über das System des Beihilferechts gemäß den Art. 87 bis 89 EG. Dabei wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen eine finanzielle Maßnahme als eine "Beihilfe" anzusehen ist. Im zweiten Teil wird der Frage nachgegangen, ob sich ein Einzelner vor einem deutschen Gericht auf gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen berufen kann. Dazu wird in einem ersten Schritt untersucht, unter welchen Voraussetzungen EG-Recht nach der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs unmittelbar wirksam sein kann. Anschließend wird geprüft, ob die Art 87 ff. EG diese Voraussetzungen erfüllen. Schließlich wird untersucht, welche Folgen sich daraus für die Aufgaben und Befugnisse der Kommission und der nationalen Gerichte bei der Gewährung von Rechtsschutz ergeben. Einen Überblick über die Wirtschaftssubventionen in Deutschland gibt der dritte Teil der Bearbeitung. Dabei wird insbesondere auf das Recht der Subventionsvergabe eingegangen, das wesentlich von der Ausgestaltung und Abwicklung des Subventionsverhältnisses zwischen gewährender Verwaltung und begünstigtem Empfänger bestimmt wird. Die von der Verwaltung gewählte Rechtsform ist entscheidend für den Rechtsschutz, den der Wettbewerber vor deutschen Gerichten erlangen kann. Die Rechtsschutzmöglichkeiten des Wettbewerbers bei gemeinschaftswidrigen Beihilfen werden im vierten Teil untersucht. Dabei wird zwischen dem Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten, den ordentlichen Gerichten und dem Bundesverfassungsgericht unterschieden. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf dem verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz, da die Subventionsvergabe im Regelfall auf verwaltungsrechtlicher Grundlage erfolgt. goj/difu

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Zeitschrift

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XVI, 205 S.

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Serie/Report Nr.

Studien zur Rechtswissenschaft; 146

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